Nach einem Erstkontakt per Telefon oder auch per E-Mail-vereinbaren wir einen Termin in der Praxis.
Bitte laden Sie den Anamnesebogen herunter und bringen ihn ausgefüllt zum ersten Therapie- / Coachingtermin mit.


Anamnesebogen herunterladen


Bitte beachten Sie: Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um rechtzeitige Information bis spätestens 24 Stunden im Voraus. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich kurzfristigere Absagen oder nicht wahrgenommene Termine mit dem vollen Honorar berechnen muss, da jeder Termin exklusiv vergeben wird und ich diesen Termin nicht mehr anderweitig besetzen kann.

Einzelsitzung Psychotherapie / Beratung / EMDR

60 Minuten 80 €

90 Minuten 120 €

120 Minuten 155 €

Bei Überziehen der angesetzten Zeit werden jede weiteren angefangenen 15 Minuten mit 20 € berechnet.


Ich rechne nicht mit gesetzlichen Krankenkassen ab. In den meisten Fällen ist das Honorar für meine Dienstleistung / Therapie von Ihnen selbst zu tragen. Von privaten Krankenversicherungen und privaten Zusatzversicherungen können psychotherapeutische Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie anteilig erstattet werden. Da dies sehr individuell geregelt ist, erfragen Sie bitte ggf. vor Aufnahme der Therapie bei Ihrer Versicherung nach, ob und in welcher Höhe die Behandlung bei der Heilpraktikerin für Psychotherapie mit den Gebührenziffern 19.2 und 19.5 nach GebüH Leistungsgegenstand Ihres Vertrags ist.

Sie können in bar oder mit EC-Karte zahlen.

Vorteile für Sie als Selbstzahler:

  • Da ich nicht durch den Leistungskatalog der Krankenkassen eingeschränkt bin, kann ich individuell auf Ihre persönliche Belastung abgestimmte, wirkungsvolle Methoden anwenden.

  • Termine Montags 9 – 18 Uhr sowie auch am Abend „After-Work“ 18 – 20 Uhr (Ende der spätesten Sitzung)

  • Kurze Wartezeiten, kurzfristiger Therapiebeginn möglich.

  • Für den Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung finden oft Abfragen bei Ihrer Krankenkasse statt. Bei einer selbst bezahlten Therapie werden keine Daten an Ihre Krankenkasse weitergeleitet.

  • Ein Wechsel in eine private Krankenkasse wird nicht erschwert.

  • Bei einer anstehenden Verbeamtung existieren keine unvorteilhaften Auskünfte in Ihrer Patientenakte.

  • Darüber hinaus ermöglicht die Eigenfinanzierung, dass Therapie genau das ist, was sie sein soll – eine ganz persönliche Angelegenheit.

  • Kosten sind steuerlich absetzbar nach § 33 EStG (Außergewöhnliche Belastungen). Fragen Sie Ihren Steuerberater, welche Nachweise Sie dafür benötigen

  • keine ärztliche Überweisung notwendig

  • Kartenzahlung oder Barzahlung vor Ort


Das Honorar ist üblicherweise direkt im Anschluss an die Therapiestunde zu begleichen. Sie können bar oder mit EC-Karte bezahlen.
Gemäß § 4 und § 19 UStG sind meine Leistungen als Gesundheitsleistungen von der Mehrwertsteuer befreit. Daher fallen für Sie keine weiteren Kosten an.